Abstimmung zur Personenfreizügigkeit: JA erwartet

JA erwartet: Hier die Hochrechnungen: http://www.polittrends.ch/hoch014.php

Die Hochrechnung der SRG geht bei der heutigen Eidgenössischen Abstimmung von einer Ja-Mehrheit im Bereich von 56 Prozent aus. Derzeit sagen 55,0 Prozent der Schweizer Ja zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit. Die Stimmbeteiligung liegt bei 56,5 Prozent.

Der Kanton Glarus lehnt die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit mit 57,1 Prozent der Stimmen ab. Ein Nein gab es auch in Nidwalden (53,3%), Obwalden (54,3%) und Schwyz (59,2%). Auch der Kanton Uri sagt Nein mit 56,1 Prozent, in Appenzell Innerrhoden überwiegen die Nein-Stimmen mit 56,4 Prozent.

Ein Ja gab es in den Kantonen Jura (58,8%) und Appenzell Ausserrhoden (53,6%). Auch Genf (58,1%), Zug (55,4%), Schaffhausen (51,1%) und Thurgau (52,3%) sagen Ja. Ein deutliches Ja gab es im traditionell europafreundlichen Kanton Basel-Stadt mit 63,6 Prozent. Noch höher ist die Zustimmung in Neuenburg mit 65,1 Prozent. Im Kanton Solothurn liegt die Zustimmung bei 54,1 Prozent, in den Kantonen Luzern bei 51,0 und Waadt bei 65,3 Prozent. Ein Ja gab es in den Kantonen St. Gallen (52,5%), Wallis (53%),  Aargau (51,0%) und Graubünden (52,7%). (Quelle: NZZ)


Stichwort Personenfreizügigkeit:

Die Personenfreizügigkeit ist eine der vier Freiheiten des europäischen Binnenmarkts. Sie soll gewährleisten, dass in Europa nebst Waren, Kapital und Dienstleistungen auch die Menschen ungehindert zirkulieren können.

Die Personenfreizügigkeit erlaubt es den Bürgern der Vertragsstaaten grundsätzlich, sich in einem anderen Land niederzulassen und zu gleichen Bedingungen zu arbeiten wie die Inländer. Die Schweiz hat sich mit der Annahme der ersten Pakets der bilateralen Verträge im Mai 2000 entschlossen, die Personenfreizügigkeit mit den damals 15 EU-Staaten schrittweise und kontrolliert einzuführen. Dabei wurden auch Bestimmungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die gegenseitige Diplomanerkennung vereinbart. Mit der Zustimmung zum Schengen-Abkommen akzeptierte das Schweizer Stimmvolk am 5. Juni dieses Jahres auch den polizeilichen Aspekt der Personenfreizügigkeit - den freien Grenzübertritt. Dies allerdings unter Beibehaltung von Warenkontrollen.

Mit der nun angenommenen Vorlage wird die Freizügigkeit auf jene zehn Länder ausgedehnt, die der EU im Mai 2004 beigetreten sind. Das heisst auf Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Dabei gelten längere Übergangsfristen und strengere Zuwanderungsbeschränkungen als im Falle der bisherigen 15 EU-Staaten. Die Übergangsfrist bis zur vollen Freizügigkeit dauert bis 2011, also gleich lang wie es die EU für die alten Mitglieder festgelegt hatte. Bis 2014 gilt eine Schutzklausel, und im Jahre 2009 entscheidet das Parlament über die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens mit der Möglichkeit einer weiteren Volksabstimmung. Hinzu kommen verstärkte flankierende Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping in der Schweiz.

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